RJE Sounds

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Robert Eising
RJE Sounds Veranstaltungstechnik
Waiblinger Straße 59/2
71394 Kernen im Remstal
 
Kontakt:
Telefon: +4971519949977
E-Mail: info@rjesounds.de
 
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 214609454
 
Bildrechte:

alle Bilder – Robert Eising

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Urheberrecht

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Datenschutz

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Quelle: www.e-recht24.de, dem Portal zum Internetrecht von Rechtsanwalt Sören Siebert

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma RJE Sounds Veranstaltungstechnik Inhaber Robert Eising:

I. Geltung

Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Käufers, werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Sie sind somit Bestandteil eines jeden abgeschlossenen Vertrages.

II. Vertragsabschluss

  1. Die in Prospekten oder ähnlichen Unterlagen enthaltenen und die mit einem sonstigen Angebot gemachten produktbeschreibenden Angaben wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsdaten sowie Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeit von Geräten für neue Technologien sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Dies gilt insbesondere für den Fall von Änderungen und Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen. Geringe Abweichungen von solchen produktbeschreibenden Angaben gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung von Verträgen, sofern sie für den Käufer nicht unzumutbar sind.
  2. Die vom Käufer unterzeichnete Bestellung ist bindend, bei Bestellungen durch das Internet, ist die Absendung der Bestellung bindend. Wir sind berechtigt, das darin liegende Vertragsangebot innerhalb von vier Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Auslieferungen und Rechnungserteilung stehen der schriftlichen Bestätigung gleich.

III. Preise

  1. Die vereinbarten Preise verstehen sich ab Lager Fellbach ohne Installation, Schulung oder sonstige Nebenleistungen. Der Versand erfolgt nach unserer freien Wahl. Wir liefern in handelsüblicher Verpackung; erforderliche Sonderverpackungen (z. B. seemäßige Verpackungen) gehen zu Lasten des Käufers. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Rechnung des Käufers zu versichern. Fracht- und kostenfreie Versendung erfolgt nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung.
  2. Zahlungen für Bestellungen aus dem Internet erfolgen per Nachnahme oder Vorkasse. Ausnahme hiervon sind Lieferungen an registrierte Kunden.
  3. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, berechnen wir vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.
  4. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Käufer kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die entweder unbestritten oder rechtskräftig sind.

IV. Lieferung

  1. Im kaufmännischen Verkehr sind wir zu Teillieferungen berechtigt.
  2. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Verzug, so ist die Schadenersatzhaftung im Falle gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern der Verzug nicht auf Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhte.
  3. Setzt der Käufer uns, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, letzteres aber nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder im Falle leichter Fahrlässigkeit auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhte.
  4. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
  5. Der Käufer hat sofort bei Erhalt der Ware, wenn möglich noch im Beisein des Zustellers, die Ware auf Vollständigkeit, technische Betriebsfähigkeit und ihren Zustand zu überprüfen. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.Offensichtliche Transportschäden sind unverzüglich dem Zusteller oder der Zustellfirma anzuzeigen und zu melden.

V. Widerrufsbelehrung

  1. Widerrufsrecht
    Der Kunde hat das Recht seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail), oder durch die Rücksendung der Waren, zu widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Waren. Der Widerruf ist zu richten an: RJE Sounds Veranstaltungstechnik Inh. Robert Eising – Waiblinger Str. 59/2 – 71394 Kernen i.R.
  2. Widerrufsfolgen
    Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Waren gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Waren ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Waren nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Waren sind zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Waren werden bei Ihnen abgeholt oder der Rücktransport veranlasst. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer erfüllen. Dies gilt nur bei Verträgen mit Endkunden i.S. des BGB. Verträge zwischen Kaufmännern bleiben von diesen Regelungen unberührt.

VI. Eigentumsvorbehalt

  1. Alle unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Im kaufmännischen Verkehr geht das Eigentum an der Kaufsache erst beim Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Käufer über.
  2. Vor dem Übergang des Eigentums ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware untersagt. Eine Weiterveräußerung ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab.
  3. Ist der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein und ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. Wir können in einem solchen Fall vom Vertrag zurücktreten und / oder die Einziehungsbefugnis des Käufers gegenüber dem Warenempfänger widerrufen. Wir sind dann berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der Forderungen auf uns zu benachrichtigen und die Forderungen des Käufers gegen die Warenempfänger einzuziehen.
  4. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 25 % übersteigt, werden wir auf Wunsch des Käufers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.
  5. Im kaufmännischen Verkehr ist die während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in unserem Eigentum stehende Ware vom Käufer gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.

VII. Gewährleistung

  1. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand auszubessern oder neu zu liefern. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen.
  2. Ansprüche des Käufers auf Gewährleistung sind davon abhängig, dass der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen und nicht offensichtliche Mängel innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung anzeigt. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß §§ 377 und 378 HGB bleiben hiervon unberührt.
  3. Der Käufer ist verpflichtet, uns die Überprüfung des fehlerhaften Liefergegenstandes nach unserer Wahl beim Käufer oder bei uns zu gestatten. Sofern der Käufer uns die Überprüfung verweigert, werden wir von der Gewährleistung befreit.
  4. Die vorstehenden Bestimmungen in Ziffern 1 bis 3 Satz 1 gelten entsprechend für solche Ansprüche des Käufers, die durch im Rahmen des Vertrages erfolgte Vorschläge oder Beratungen oder durch Verletzung von Aufklärungs-, Hinweis- und Beratungspflichten entstanden sind. Soweit dem Käufer ein Anspruch auf Schadenersatz in Geld zusteht, wird dieser hierdurch nicht berührt.
  5. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.
  6. Verkauft der Käufer die von uns gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und / oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen.
  7. Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mangelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung sei durch uns schriftlich anerkannt oder sei rechtskräftig festgestellt.

VIII. Schadenersatz

  1. Im kaufmännischen Verkehr haften wir nur auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens, soweit dieser leicht fahrlässig verursacht wurde.
  2. Für die Wiederbeschaffung von Daten haften wir nicht, es sei denn, dass wir deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Käufer sichergestellt hat, dass die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
  3. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung

  1. Für Verträge mit Vollkaufleuten wird als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand des Inhabers vereinbart, mit der Maßgabe, dass wir berechtigt sind, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Käufers zu klagen. Dieser ist in allen Fällen Deutschland.
  2. Hat der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Käufers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts gelten im Verhältnis zwischen uns und dem Käufer nicht.

X. Software

Für die Lieferung von Software gelten darüber hinaus die dem Datenträger beiliegenden oder auf diesem befindlichen Bedingungen. Der Käufer erkennt die Geltung dieser Bedingungen durch die Öffnung des versiegelten Datenträgers ausdrücklich an. Der Käufer, der die Bedingungen nicht anerkennen will, hat die ungeöffneten Datenträger mit allen zugehörigen Teilen unverzüglich im Geschäft zurückzugeben, wo das Produkt erworben wurde, oder die Software unverzüglich zu löschen, falls diese durch unmittelbare Installation auf der Festplatte des Computers geliefert wurde.

XI. Sonstige Vereinbarungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt.

XII. Mietbedingungen

Für die Vermietung der Veranstaltungstechnik gelten zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen zusätzlich spezielle Mietbedingungen.

Mietbedingungen der Firma RJE Sounds Veranstaltungstechnik Inhaber Robert Eising:

Allgemein

Die Mietbedingungen der Firma RJE Sounds sind grundsätzlich Bestandteil jeder geschäftlichen Vereinbarung. Der Auftraggeber erkennt durch die Beauftragung der Firma RJE Sounds die Mietbedingungen in vollem Umfang an. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden die Mietsache in vollem Umfang zum vereinbarten Termin zurückzugeben. Folgekosten durch eine zeitlich verzögerte Rückgabe können dem säumigen Mieter in Rechnung gestellt werden. Die Mietsache samt Zubehör wird nur zur Nutzung an den Auftraggeber überlassen, die Weitergabe an Dritte in nicht zulässig. Anderslautende Geschäftsbedingungen eines Kunden werden nicht akzeptiert.

Angebote

Zur Abrechnung der Dienstleistung wird der tatsächliche zeitliche Aufwand herangezogen. Angaben zum zeitlichen Aufwand in den Angeboten sind Planungsgrundlagen für die Angebotserstellung. Alle Angebote von RJE Sounds sind bis zur Bestätigung durch uns freibleibend, außer dies ist im Angebot gesondert angegeben. Für eine Beauftragung eines Angebots benötigen wir eine schriftliche Bestätigung des Kunden. Die schriftliche Bestätigung kann auch durch die Herausgabe der Mietware durch uns ersetzt werden. RJE Sounds Veranstaltungstechnik behält sich das Recht vor geringfügige Änderungen bei den im Mietgegenstand aufgeführten Gegenständen vor.

Haftung

Die Miete der Technik schließt keine Versicherung ein, die Anmietung erfolgt auf eigene Haftung. Bei Verlust oder Beschädigung der Mietsache oder Teilen davon haftet der Auftraggeber in vollem Umfang. Der Auftraggeber ist verpflichtet die Mietgegenstände für die Vertragsdauer zum Neuwert gegen das Risiko des Unterganges, Verlust und Beschädigung auf seiner Kosten zu versichern. Die Versicherungswerte werden dem Auftraggeber auf Wunsch zur Verfügung gestellt.

Sicherheit

Es gelten grundsätzlich die anerkannten Sicherheitsregelungen der Veranstaltungsbranche sowie behördliche Bestimmungen für die Umsetzung der technischen Vorhaben.

Genehmigungen

Der Auftraggeber ist für sämtliche Genehmigungen zuständig, insbesondere bei Veranstaltungen im öffentlichen Bereich. Für das Einholen erforderlicher Genehmigungen ist RJE Sounds Veranstaltungstechnik nur dann verpflichtet, wenn diese explizit Bestandteil des Auftrags sind. Die dann anfallenden Kosten für Steuern, Abgaben und Gema Gebühren trägt der Kunde. Der Auftraggeber hat für eine frei befahrbare Zufahrt sowie ausreichende Parkmöglichkeiten zu Sorgen.

Preise

Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro evtl. zzgl. der zur Zeit geltenden Mehrwertsteuer i.H.v. 19%. Die Bezahlung hat spätestens bei der Rückgabe der Mietsache in Bar oder per Zusendung einer Rechnung zu erfolgen. Sofern nicht schriftlich vereinbart sind sämtliche Preise in voller Höhe ohne Abzug von Skonti zu leisten. Leistet der Auftraggeber eine fällige Zahlung trotz Mahnung und Fristsetzung nicht innerhalb der gesetzten Frist ist RJE Sounds Veranstaltungstechnik berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 5% über den Basiszinssatz des BGB zu berechnen. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart erfolgt die Bezahlung nach Lieferung der Leistung per Rechnung oder Barzahlung. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von RJE Sounds Veranstaltungstechnik. Eine Untervermietung der Mietgegenstände ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher

Genehmigung von RJE Sounds Veranstaltungstechnik zulässig.

Manipulation

Die Mietsache darf grundsätzlich nicht manipuliert oder bearbeitet werden, stromführende Ger te dürfen nicht geöffnet werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet die Mietgegenstände mit Sorgfalt zu behandeln. Etwaige Schäden an Mietgegenständen werden vom Mieter übernommen. Der Auftraggeber ist verpflichtet bei der  bernahme von Mietgegenständen sich von dessen Vollständigkeit und einwandfreiem Zustand zu überzeugen. Mit der Übernahme bestätigt der Auftraggeber dies. Reklamationen sind unverzüglich schriftlich

anzuzeigen. Bei der Rücknahme der Mietgegenständen behält sich der Auftragnehmer eine Prüfung vor. Die Rücknahme der Mietgegenständen durch den Auftragnehmer bestätigt dem Auftraggeber nicht automatisch den ordnungsgemäßen Zustand.

Haftung

RJE Sounds Veranstaltungstechnik steht für die sorgfältige Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen ein und haftet nur für die damit im Zusammenhand stehenden unmittelbaren Schäden die absichtlich oder grobfahrlässig verursacht wurden. Die Haftung beschränk sich in jeden Fall auf die Auftragssumme. Für mittelbare Schäden oder Folgeschäden sowie

Ansprüche Dritter wird jede Haftung ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die vereinbarte Auftragssumme in Höhe des vermeintlichen Schadenersatz zu mindern.

Stornierung

Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit mit einer Abstandsgebühr vom Vertrag zurück zu treten. Für die H he der Abstandsgebühr ist der Zeitpunkt des Eingangs der Kündigung

bei RJE Sounds Veranstaltungstechnik maßgebend.

bei Rücktritt bis 30 Tage vor dem vereinbarten Dispo-Datum 30% des Preises,

bei Rücktritt bis 14 Tage vor dem vereinbarten Dispo-Datum 40% des Preises,

bei Rücktritt bis 7 Tage vor dem vereinbarten Dispo-Datum 80% des Preises,

bei Rücktritt weniger als 7 Tage vor dem vereinbarten Dispo-Datum 100% des Preises. Die Verlegung eines Termins gilt grundsätzlich als Storno. RJE Sounds Veranstaltungstechnik behält sich das Recht vor, in Folge von Zahlungsverzug oder eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers oder signifikanten Änderungen der Rahmenbedingungen sowie unterlassener Mitwirkungshandlung sowie eine Verletzung der Verantwortung / Pflichten des Auftraggebers jederzeit vom Vertrag zurückzutreten.

Ausfall

Sollte im Zeitraum der Anmietung eine Mietsache ausfallen, so haftet RJE Sounds Veranstaltungstechnik maximal für den Mietbetrag der defekten Mietsache. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Nachweis

RJE Sounds Veranstaltungstechnik behält sich die Ausgabe der Mietsache vor, wenn kein amtliches Ausweisdokument zur Überprüfung der persönlichen Angaben bei der Abholung der Mietsache vorgelegt werden kann.

Datenschutz

Die aus dem Vertragsverhältnis ergebene Kundendaten und personenbezogenen Daten dürfen für die Verarbeitung genutzt werden. Der Kunde erklärt sich damit ausdrücklich damit einverstanden. RJE Sounds Veranstaltungstechnik hat das Recht einen bestehenden Vertrag als Referenz zu verwenden, Bild- & Videoaufzeichnungen der Veranstaltungen können

für die Werbung oder Kundenakquise genutzt werden.

Nutzungsrechte / Schutzrechte

Geschaffene Erzeugnisse (inkl. Pläne, Zeichnungen, Muster, Vertragsunterlagen usw.) sind Eigentum von RJE Sounds Veranstaltungstechnik und dürfen ohne schriftliche Genehmigung nicht weitergeben werden. RJE Sounds Veranstaltungstechnik ist berechtigt, die bei der Vertragserfüllung entstandenen Ideen und Konzepte einschliesslich des erworbenen Know-hows auch anderweitig frei zu verwenden.

Gerichtsstand

Für alle Rechtsstreitigkeiten ist der Gerichtsstand der Geschäftssitz der Firma RJE Sounds Veranstaltungstechnik.

Sonstige Bestimmungen

Die Vertragssprache ist deutsch. Sollte eine Bestimmung der AGB, der Mietbedingungen oder separaten Vertragsvereinbarungen nicht wirksam sein, werden sonstige Bestimmungen der AGB, der Mietbedingungen oder Vertragsvereinbarungen nicht berührt. Auch die schriftliche Form per E-Mail ist zulässig, solang nicht abweichend vereinbart. Die aktuellste Version dieser AGB’s können jederzeit bei RJE Sounds Veranstaltungstechnik angefordert werden. Grundlager des Vertrages sind immer die aktuellen AGB’s.

Stand: Februar 2022